Sprachaufenthalt

Sprachaufenthalt Englisch

Schülerinnen und Schüler in bilingualen Ausbildungsgängen absolvieren im Rahmen ihrer gymnasialen Ausbildung einen obligatorischen vierwöchigen Englischaufenthalt am Ende der 2. Klasse. Der Sprachaufenthalt kann selbständig organisiert werden oder es kann auf fertige Angebote zurückgegriffen werden, von denen wir Ihnen ein paar Angebote weiter unten vorstellen. Die Kosten werden in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten getragen.

Auch Schülerinnen und Schüler in nicht-bilingualen Ausbildungsgängen können im selben Zeitraum auf freiwilliger Basis einen Englischaufenthalt im englischsprachigen Ausland machen. In Absprache mit ihrer Englischlehrkraft reichen sie dafür beim Abteilungsvorstand ein Urlaubsgesuch ein; der Abgabetermin dieses Gesuches ist im aktuellen Terminplan ersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Für SchülerInnen in bilingualen Klassen obligatorisch (für alle anderen freiwillig)
Dauer (mindestens) 4 Wochen
Zeitpunkt Während den letzten beiden Schulwochen der 2. Klasse und den ersten beiden Sommerferienwochen (kann individuell verlängert werden)
Informationen
  • Primär durch die Englischlehrperson im Verlauf des 1. Semesters der 2. Klasse (Elternbrief September 2023)
  • evtl. am Elternsprechnachmittag im Februar
  • Schülerinnen und Schüler aus nicht-bilingualen 2. Klassen können ihr Gesuch bis am 23.2.2024 dem zuständigen Abteilungsvorstand einreichen.

Längere Sprachaufenthalte

Planen Sie einen längeren Sprachaufenthalt an einer englischsprachigen Schule zu verbringen? Dann füllen Sie im folgenden Dokument die ersten beiden Seiten aus und reichen es dem zuständigen Abteilungsvorstand ein, angehängt an ein Urlaubsgesuch. Voraussetzung für einen gelungenen längeren Aufenthalt ist eine gründliche Planung und Abklärung, was ein solcher für die weitere schulische Laufbahn bedeuten würde.

Anmeldung für längere Sprachaufenthalte